Interessante Neuigkeiten: die Gewerbepark Hüsten GmbH hat Ende letzter Woche eine Anfrage zur Grundstücksgrenzbebauung an die LEG gestellt, die das Haus auf der Rückseite des Kartäuserwall 14 verwaltet. Die LEG will diese Anfrage nun „gewissenhaft prüfen“.
Dabei soll geprüft werden, ob Mieter*innen des Nachbarhauses durch die geplante Aufstockung der geplanten Luxusneubauten (ein Stockwerk höher als momentan noch) eingeschränkt werden, zB, durch weniger Licht in der Wohnung, Brandschutzfragen, usw.
Soweit wir mittlerweile erfahren haben, hätte diese Anfrage an das Nachbarhaus aus baurechtlichen Gründen von der Hüsten GmbH schon vor der Genehmigung des Bauantrags gestellt werden müssen, bzw. hätte der Bauantrag ohne diese Anfrage vom Bauamt gar nicht erst genehmigt werden dürfen.
Da fragen wir uns natürlich, was da los ist, und warum die Baugenehmigung überhaupt vom Bauamt erteilt wurde….
Die jetzige Anfrage der Gewerbepark Hüsten Gmbh an die LEG ist deren weiteres klares Zugeständniss, dass die Zwangsräumung von Familie Montag nur vorsätzlich mit allerlei Tricks und mit Hilfe von Verwaltung und Gerichten durchzusetzen war.